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   VG Augsburg, 07.11.2017 - Au 3 K 16.31434   

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https://dejure.org/2017,43790
VG Augsburg, 07.11.2017 - Au 3 K 16.31434 (https://dejure.org/2017,43790)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.11.2017 - Au 3 K 16.31434 (https://dejure.org/2017,43790)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. November 2017 - Au 3 K 16.31434 (https://dejure.org/2017,43790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 59, § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; AsylG § 34
    Erfolglose, auf die Feststellung des Vorliegens nationaler Abschiebungsverbote beschränkte Klage eines afghanischen Staatsangehörigen paschtunischer Volkszugehörigkeit

  • rewis.io

    Erfolglose, auf die Feststellung des Vorliegens nationaler Abschiebungsverbote beschränkte Klage eines afghanischen Staatsangehörigen paschtunischer Volkszugehörigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2017 - Au 3 K 16.31434
    Die vorgelegten ärztlichen Atteste setzen sich auch nicht mit der Problematik auseinander, dass der Kläger die Symptome für das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung im Wesentlichen erst ca. zwei Jahre nach der angeblich das Trauma auslösenden telefonischen Todesnachricht geltend gemacht hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 17.07 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 ZB 13.30236

    Kein Abschiebungshindernis aufgrund einer behaupteten posttraumatischen

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2017 - Au 3 K 16.31434
    Da eine posttraumatische Belastungsstörung nur zum Entstehen kommt, wenn ein (außergewöhnlich) belastendes Ereignis stattgefunden hat, dessen Nachweis bei der fachärztlichen Begutachtung weder zu erbringen noch zu leisten ist, muss das behauptete traumatisierende Ereignis vom Kläger gegenüber dem Tatrichter nachgewiesen bzw. wahrscheinlich gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 9 ZB 13.30236 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05

    Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2017 - Au 3 K 16.31434
    Da die Feststellung der Wahrheit von Angaben des Asylbewerbers oder der Glaubhaftigkeit einzelner Tatsachenbehauptungen als solche nicht dem Sachverständigenbeweis unterliegt (BVerwG, B.v. 22.2.2005 - 1 B 10.05 - juris), würde ein solches Gutachten mangels eines ein Trauma auslösenden Ereignisses keine weiteren entscheidungserheblichen Erkenntnisse bringen können.
  • VG Wiesbaden, 24.11.2017 - 7 K 3150/16
    Jedenfalls ein arbeitsfähiger, gesunder, alleinstehender Mann ist nach der deutlich überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig auch ohne nennenswertes Vermögen oder familiären Rückhalt im Falle der Rückkehr nach Afghanistan in der Lage, durch Gelegenheitsarbeiten in seiner urbanen Heimatregion oder in Kabul ein kleines Einkommen zu erzielen und damit wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu bestreiten (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.01.2017 - 13a ZB 17.30044; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.03.2016 - 13 A 1828/09.A; VG Augsburg, Urt. v. 07.11.2017 - Au 3 K 16.31434; VG Cottbus, Urt. v. 22.08.2017 - 5 K 2328/16.A; VG Lüneburg, Urt. v. 13.06.2017 - 3 A 136/16).
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